09.11.2024
30.09.2024
28.09.2024
15.08.2024
Einladung zur Online-Besprechung wegen der Änderung der Versicherungsgesellschaft an 02.September 2024
02.08.2024
16.07.2024
08.07.2024
11.05.2024
13.04.2024
16.03.2024
02.03.2024
10.03.2024
21.02.2024
12.02.2024
Liebe Gartenfreunde!
Um der Diskussion bezüglich des Wasserverbrauchs ein Ende zu setzen, möchten wir sowohl den Befürworter als auch den Gegnern von Badespaß im Garten noch einen Auszug aus der Gartenordnung zitieren:
(2.7.4) Planschbecken
Der Bau und das Aufstellen von Schwimmbeckenanlagen jeder Größenordnung und Ausführung sind nicht gestattet. Bestehende Schwimmbecken haben keinen Bestandsschutz und sind zu beseitigen.
Ein handelsübliches Planschbecken bis max. 3,5m Durchmesser bzw. 10 m² und einer Höhe von max. 80 cm kann ohne Antrag und Erlaubnis aufgestellt werden. Das Aufstellen ist nur im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres gestattet.
Gefüllt werden dürfen die Planschbecken ausschließlich mit Wasser ohne chemische Zusätze.